Reformierte Kirchgemeinde Langenthal
Unsere Zeitung «PROFIL»
Alle zwei Monate finden Sie hier alle Informationen zu unserer Kirchgemeinde und darüber hinaus.
Nummer 3/2026: 1. Mai bis 5. Juli 2026
Konzertreihe 2026
Liebe Konzertfreunde und Interessierte
Mit großer Freude darf ich Sie auf unsere Konzertreihe «Orgel-Matinée am Samstag» aufmerksam machen.
In der Kirche Geissberg finden dieses Jahr an 5 Samstagen jeweils um 11 Uhr Orgelkonzerte statt. Sie erwartet rund 45 Minuten Musik mit einigen Spitzen-Organisten unserer Region.
Im Anhang finden Sie den gesamten Flyer mit allen Konzerttermine und Kunstlernamen.
Mit freundlichen Grüßen,
Pietro Dipilato
Organist & Kirchenmusiker
Konzertprogramm 2026
Rechte von Kindern müssen Vorrang haben
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH erinnert in einem Positionspapier vom März 2026 an den besonderen Schutzbedarf von unbegleiteten Minderjährigen im Asylbereich, denn – sie sind bis zu ihrem 18. Altersjahr Kinder, unabhängig von ihrem rechtlichen Status.
Die Bundesverfassung und die UNO-Kinderrechtskonvention garantieren allen Kindern spezifische Rechte, die unveräusserlich sind. Sie dürfen weder eingeschränkt noch beschnitten werden.
Für die SFH müssen darum das Wohl des Kindes und dessen spezifische Rechte unter allen Umständen Vorrang haben.
Kinder müssen im Asylverfahren gehört und ernst genommen werden und deren Asylgründe sind im Licht der besonderen Vulnerabilität des Kindes zu interpretieren. Das Verfahren ist an die Bedürfnisse der Kinder anzupassen.
Kinder haben in allen Stadien des Aufenthaltes Anrecht auf eine sichere und kindgerechte Umgebung. Dazu gehört insbesondere die getrennte Unterbringung von Erwachsenen und der Zugang zu Vertrauenspersonen.
Der Kontakt zu Eltern und engen Bezugspersonen bietet Kindern die notwendige Stabilität und Unterstützung für einen erfolgreichen Weg der Integration in der Schweiz. Die Suche nach Familienangehörigen soll aufgenommen werden, sofern es dem Kindeswohl dient.
Für die Unterbringung und Betreuung von Kindern braucht es verbindliche Mindeststandards und Qualitätskriterien. Die Unterbringung ausserhalb grosser Kollektivunterkünfte nimmt auf die besondere Situation der unbegleiteten Minderjährigen Rücksicht.
Das Recht auf Bildung sowie die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht allen Kindern, ihre Selbständigkeit und Selbstwirksamkeit im Übergang zum Erwachsenenleben zu stärken.
Bestmöglicher Schutz für Kinder gelingt bei klar geregelten und gegenüber heute verbesserten Schnittstellen in der Zusammenarbeit aller staatlichen und zivilrechtlichen Instanzen.
Quelle: www.fluechtlingshilfe.ch