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Reformierte Kirchgemeinde Langenthal
Geissbergweg 6
Postfach 1599
4901 Langenthal, CH
062 916 50 90,
info@kirche-langenthal.ch
Änderung Erlasse
10.12.2025

Der Kirchgemeinderat hat verschiedene Verordnungen teilrevidiert und genehmigt. Sie treten per 1.1.2026 in Kraft.

Änderung Erlasse

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 geben wir bekannt, dass der Kirchgemeinderat folgende Erlasse in Kraft setzt:

  • Teilrevidierte Verordnung des Kirchgemeinderates betreffend Raumbenützung und Vergabe von Infrastruktur vom 26.06.2025
  • Teilrevidierte Gebührenverordnung vom 26.06.2025
  • Teilrevidierte Organisationsverordnung vom 10.11.2025

Die Erlasse treten, unter Vorbehalt einer allfälligen Beschwerde, per 1.1.2026 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Erlass und die Inkraftsetzung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.


Langenthal, 2. Dezember 2025

Namens des Kirchgemeinderates

Der Präsident: Reto Steiner
Der Ratssekretär: Thomas Gehrig
 

 

 


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