Änderung Erlasse
10.12.2025
Der Kirchgemeinderat hat verschiedene Verordnungen teilrevidiert und genehmigt. Sie treten per 1.1.2026 in Kraft.
Änderung Erlasse
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 geben wir bekannt, dass der Kirchgemeinderat folgende Erlasse in Kraft setzt:
- Teilrevidierte Verordnung des Kirchgemeinderates betreffend Raumbenützung und Vergabe von Infrastruktur vom 26.06.2025
- Teilrevidierte Gebührenverordnung vom 26.06.2025
- Teilrevidierte Organisationsverordnung vom 10.11.2025
Die Erlasse treten, unter Vorbehalt einer allfälligen Beschwerde, per 1.1.2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Erlass und die Inkraftsetzung kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.
Langenthal, 2. Dezember 2025
Namens des Kirchgemeinderates
Der Präsident: Reto Steiner
Der Ratssekretär: Thomas Gehrig