Organisation
Kirchgemeinde – eine demokratische Institution
Die Kirchgemeinden sind öffentlichrechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (Kantonsverfassung Art. 107). Ihre Stellung ist in Art. 107 – 111 sowie 125 der Kantonsverfassung geregelt. Es handelt sich um Territorialgemeinden.
Kurz: Die Kirchgemeinde ist von der demokratischen Struktur vergleichbar mit einer Einwohner- oder einer Burgergemeinde. Als Gemeinde haben wir denselben strengen kantonalen Vorgaben in Bereichen wie Datenschutz, Registerführung oder Finanzwesen zu genügen und werden regelmässig überprüft.
Gemeinden können eigene Erlasse (Reglemente, Verordnungen etc.) erlassen. Die wichtigsten Erlasse können Sie direkt abrufen. Für alle organisatorischen und rechtlichen Fragen steht Ihnen unsere Anlaufstelle/Verwaltung gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie von Ihren demokratischen Rechten Gebrauch und besuchen Sie die Kirchgemeindeversammlung, die Gelegenheit zur Information, zum Gedankenaustausch und zur Kritik bildet. Wir sind für Sie da!