Erlasse der Kirchgemeinde
Gemeinden können eigene Erlasse (Reglemente, Verordnungen etc.) erlassen. Die Versammlung erlässt die wichtigsten Grundsätze in Form von Reglementen. Der Kirchgemeinderat kann auf dieser Grundlage ergänzende Bestimmungen wie z.B. Verordnungen erlassen. Die Kirchgemeinde untersteht der kantonalen Aufsicht und wird alle vier Jahre überprüft. Die Rechnung und der Datenschutz werden jährlich durch das Rechnungsprüfungsorgan kontrolliert.
Die wichtigsten Erlasse können Sie direkt abrufen. Für alle organisatorischen und rechtlichen Fragen steht Ihnen unsere Anlaufstelle/Verwaltung gerne zur Verfügung.
Bitte machen Sie von Ihren demokratischen Rechten Gebrauch und besuchen Sie die Kirchgemeindeversammlung, die Gelegenheit zur Information, zum Gedankenaustausch und zur Kritik bildet. Wir sind für Sie da!