Informationen Kirchgemeindeversammlung 2. Dezember 2024
 
Einladung und Aktenauflage zur Versammlung vom 4. Dezember 2025
In der Kirchgemeindeversammlung stehen die Informationen zur Immobilienstrategie und zu den Finanzen im Zentrum.
Unterlagen zur Einsicht:
Die Unterlagen zur Kirchgemeindeversammlung sind auf dieser Website (siehe ganz unten) publiziert. Sie liegen ab 3. November 2025 zur Akteneinsicht auch in der Geschäftsstelle am Geissberweg 6 auf. Öffnungszeiten: Montag-Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr oder nach Voranmeldung.
Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt in 3380 Wangen an der Aare einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Langenthal, 23. Oktober 2025
Namens des Kirchgemeinderates
Der Präsident: Reto Steiner
Der Ratssekretär: Thomas Gehrig
 
    