zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Reformierte Kirchgemeinde Langenthal
Geissbergweg 6
Postfach 1599
4901 Langenthal, CH
062 916 50 90,
info@kirche-langenthal.ch
Einladung & Informationen Kirchgemeindeversammlung 25. Juni 2026
20.05.2026

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung

Donnerstag, 25. Juni 2026, 19:00 Uhr
Forum Geissberg, Langenthal

 

An der Kirchgemeindeversammlung vom 25. Juni soll die Planungsphase 1 zur Umsetzung der Immobilienstrategie ausgelöst werden.

Für die im Dezember lancierte Arealentwicklung Hard informiert der Kirchgemeinderat über den Zwischenstand und die Erkenntnisse aus der intensiven Grundlagenerarbeitung der letzten Monate.

Auf diesen Grundlagen und den Leitplanken des Kirchgemeinderats soll jetzt die Planungsphase 1 ausgelöst werden. Für deren Finanzierung benötigt die Kirchgemeinde aus Liquiditätsgründen einen Bankkredit. Als Sicherheit soll das Pfarrhaus Birkenweg vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen übertragen werden, was die Kirchgemeindeversammlung zu beschliessen hat.

Zudem darf die Kirchgemeinde von einem positiven Rechnungsabschluss 2025 Kenntnis nehmen. Die gegenüber Budget markante Verbesserung der Erfolgsrechnung um fast 160'000 Franken ist auf strikte Ausgabendisziplin und auf unerwartet hohe Steuererträge bei den juristischen Personen zurückzuführen.

Im Anschluss an die Versammlung sind alle zu einem Apéro, der Gelegenheit zum ungezwungenen Austausch bietet, eingeladen.

Unterlagen zur Einsicht
Die Unterlagen zur Kirchgemeindeversammlung sind auf dieser Website (siehe ganz unten) publiziert. Sie liegen ab 21. Mai 2026 zur Akteneinsicht auch in der Geschäftsstelle am Geissberweg 6 auf. Öffnungszeiten:  Montag-Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr oder nach Voranmeldung.

Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt in 3380 Wangen an der Aare einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Langenthal, 28. April 2026

Namens des Kirchgemeinderates

Der Präsident: Reto Steiner
Der Ratssekretär: Thomas Gehrig


zur Newsübersicht