zur Startseite zur Hauptnavigation zum Hauptinhalt zum Kontaktformular zum Suchformular
Reformierte Kirchgemeinde Langenthal
Geissbergweg 6
Postfach 1599
4901 Langenthal, CH
062 916 50 90,
info@kirche-langenthal.ch
Kirchgemeindeversammlung 27.06.202
24.05.2023

Einladung Kirchgemeindeversammlung
Dienstag, 27. Juni 2023, 19.00 Uhr in der «Kirche Geissberg»

Informieren Sie sich direkt und gestalten Sie mit. - Wir freuen uns.

An der Kirchgemeindeversammlung vom 27. Juni stehen Finanzgeschäfte zur Debatte – eine gute Gelegenheit, um die Kirchgemeinde näher kennen zu lernen.

Nach einer Eröffnung durch Pfarrerin Hanna Rucks schliesst die Versammlung das Jahr 2022 mit der Genehmigung der Jahresrechnung 2022 ab.

Renovation in Rekordzeit

In nur vier Monaten konnte das aus dem Jahr 1958 stammende Pfarrhaus am Birkenweg 3b saniert werden. Dem Langenthaler Architekturbüro Müller&Partner gelang die Sanierung über den Jahreswechsel 2021/22 und trotz überlasteter Bauunternehmungen unter der Projektleitung von Manuel Greter vorzüglich.

Über die Instandhaltung hinaus wurde das Oel-Heizungssystem durch eine Photovoltaik-Anlage und eine Wärmepumpe ersetzt. Ebenfalls ersetzt wurden sämtlich Aussentüren und Fenster. Die Küche wurde gegen das Wohn- und Esszimmer geöffnet. Im Erdgeschoss wurde eine neue Nasszelle eingebaut. Die Garage wurde durch einen offenen Carport ersetzt.

Die Bauabrechnung ist traktandiert und weist gegenüber dem bewilligten Investitionskredit von CHF 474'000 einen Mehraufwand von CHF 32'057 oder 6.34% aus. Für energetische Sanierungsmassnahmen konnten Subventionen von CHF 29’502 verbucht werden.

Aktuelle Informationen aus der Kirchgemeinde geben zudem Stoff für Apéro-Gespräche mit Behördenmitgliedern und Mitarbeitenden.

 

Die Akten können im Verwaltungszentrum (Geissbergweg 6) ab dem 25. Mai 2023 während den Bürozeiten eingesehen werden. Die Einladung und weitere Unterlagen werden im PROFIL

Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt in 3380 Wangen an der Aare einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
 

 


zur Newsübersicht