Die Zuständigkeitsbereiche des Rates sind in folgende Ressorts gegliedert (in der Reihenfolge der Ressortnummerierung):
Der Kirchgemeinderat amtet als Exekutivorgan für die Kirchgemeinde. Er ist für die Erstellung des Voranschlages und der Rechnung sowie für die Organisation der Kirchgemeinde zuständig. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht von der Kantonalkirche oder einer anderen Instanz wahrgenommen werden. Die Finanzverwalterin und der Verwalter unterstützen den Rat.
Die Verwaltung nimmt gerne Ihre Anregungen, Ihre Fragen und Ihre Kritik zu Handen des Kirchgemeinderates entgegen.
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