Kirchgemeinderat
Der Kirchgemeinderat (Exekutive) besteht inklusive Präsidentin bzw. Präsident aus 7 Mitgliedern. Bis Ende 2022 sind wegen einer laufenden Reorganisation 5 Sitze besetzt .
Er verfügt über einen freien Ratskredit von CHF 10‘000 im Jahr. Er nominiert die Kandidierenden für die Abgeordneten des Wahlkreises in die kantonale Kirchensynode und ist abschliessend zuständig für die Anstellung und Kündigung von Pfarrpersonen.
Dem Kirchgemeinderat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Kirchgemeinde, des Kantons oder des Bundes einem andern Organ zugewiesen sind. Er beschliesst gebundene Ausgaben abschliessend. Er sorgt dafür, dass die Aufgaben der Gemeinde dauernd und zuverlässig wahrgenommen werden. Der Kirchgemeinderat ist eine Kollegialbehörde und vertritt die Gemeinde nach aussen.